Wann darf Hypnose nicht angewendet werden?
-bei geistig behinderten Menschen
-bei schweren Herz-und Kreislauferkrankungen, bei denen Tieffenentspannung kontraindiziert ist (nur unter ärztlicher Aufsicht)
-bei Epilepsie
-bei Menschen mit psychischen Erkrankungen (nur unter ärztlicher Aufsicht)
-bei schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems (nur unter ärztlicher aufsicht)
Der Klient sollte gegenüber dem Hypnose-Therapeuten keine akuten Erkrankungen verschweigen!
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